Elektroschocker

PTB Siegel – Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen

Wollen Sie zur Abschreckung eine Schreckpistole oder auch einen Elektroschocker kaufen mit entsprechenden PTB Siegel? Gibt es eigentlich spezifische Unterschiede zwischen Revolvern oder Elektroschockern mit diesem Siegel? Hier erfahren Sie das Wichtigste über dieses Siegel und was es im Wesentlichen dabei zu beachten gibt.


Was ist das PTB Siegel

Signal-, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen werden in Deutschland mit dem Prüfsiegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) gekennzeichnet. Es handelt sich um Revolver bzw. Pistolen, die keine klassischen Geschosse verschießen. Waffen mit diesen Siegel gelten aus diesem Grund nicht als Schusswaffen.

Ein wesentlicher Vorteil des Siegels ist, dass eine Gefährdung Dritter durch den Gebrauch dieser Waffe bzw. des Elektroschockers ausgeschlossen werden kann.

Auch Elektroschocker können mit einen entsprechenden Siegel versehen sein. Bei der Munition von Pistolen oder Revolvern mit diesen Siegel handelt es sich meist um pyrotechnische Ladungen bwz. Platzpatronen.

Welche Vorteile hat das PTB Siegel

Ein wesentlicher Vorteil des Siegels ist, dass eine Gefährdung Dritter durch den Gebrauch dieser Waffe bzw. des Elektroschockers ausgeschlossen werden kann. Das Besitzen oder Sammeln von Waffen mit diesen Prüfzeichen ist deswegen vollkommen unbedenklich. Es handelt sich um im Sinne des Waffenschutzgesetzes geprüfte Waffen.

Das Mitführen von Pistolen oder Revolvern mit den PTB Siegel ist nur mit den kleinen Waffenschein erlaubt. Für Elektroschocker mit diesem Siegel wird der Schein nicht benötigt.

Was ist bei einen PTB Siegel erlaubt und was nicht?

Personen mit weniger als 18 Jahren dürfen keine entsprechende Waffe besitzen, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für den bloßen Besitz dieser Waffen wird kein Waffenschein benötigt. Wichtig ist, dass die Waffe entsprechend verwahrt wird und vor Unbefugten bzw. Minderjährigen geschützt wird. Der Einsatz einer Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung ist in den eigenen vier Wänden erlaubt.

Für das Mitführen von einer Waffe mit dem PTB Siegel ist ein „Kleiner Waffenschein“ erforderlich und es besteht die Ausweispflicht. Wenn dieser Schein bei einer Mitführung nicht vorliegen sollte, dann handelt es sich um eine Straftat und die Waffe wird von der Behörde eingezogen. Insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen oder Demonstrationen ist eine Mitführung nicht erlaubt. Für das Schießen wird zusätzlich ein Schießerlaubnisschein benötigt, ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Der Verkauf entsprechender Waffen bzw. Elektroschocker ist nur an volljährige Personen möglich.

Voraussetzungen für das Siegel

Bei den Revolvern bzw. Pistolen ist eine wichtige Voraussetzung für das Siegel, dass es sich um deutlich erkennbare Munition handelt. Bei der Munition handelt es sich um

  • pyrotechnische Ladungen,
  • Platzpatronen oder
  • Reizstoffe

Bei einer Verwendung von Waffen mit diesem Prüfsiegel wird „kein Geschoss durch den Lauf getrieben“. Elektroschocker mit PTB Siegel dürfen eine maximale Spannung von 500.000 Volt haben und müssen als „gesundheitlich unbedenklich“ eingestuft werden.

Bildnachweis:

Daylight-Photo – stock.adobe.com